ISiK - Informationstechnische Systeme im Krankenhaus
Konformitätsbewertung ISiK Stufe 5
Informationstechnische Systeme im Krankenhaus - das müssen Primärsystemhersteller wissen
Interoperabilität dank ISiK
Für den Austausch von Gesundheitsdaten erarbeitet die gematik einen verbindlichen Standard über eine standardisierte Schnittstelle für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern. Damit kommt sie ihrem gesetzlichen Auftrag nach §373 SGB V nach.
Die Grundlage für die Konformitätsbewertung bildet die Empfehlung als Vorlage zur Verbindlichmachung: “IOP-Anforderung gemäß § 385 SGB V im Rahmen von ISIK Stufe 5.” Die ISiK-Spezifikationen basieren auf internationalen FHIR-Standards und schaffen die Grundlage für eine standardisierte, herstellerübergreifende Kommunikation im Gesundheitswesen.
Die Spezifikation umfasst verschiedene Module, darunter beispielsweise: Basis, Dokumentenaustausch, Terminplanung, Medikation und Vitalparameter.
Die Konformitätsbewertung (KOB) ermöglicht Herstellern den Nachweis, dass ihre Systeme die Anforderungen der jeweils gültigen ISiK-Spezifikation erfüllen. Hierzu stellt die gematik technische Spezifikationen, Implementierungsleitfäden und ein standardisiertes Bestätigungsverfahren zur Verfügung.
Start der Konformitätsbewertung
Die Möglichkeit zur Durchführung der Konformitätsbewertung besteht ab dem 02.11.2026. Unabhängig davon sind die entsprechenden Anforderungen gemäß Anlage 1 GIGV bereits zum 31.05.2027 verbindlich umzusetzen.
Weiterführende Informationen
Für die Vorbereitung und Durchführung der Konformitätsbewertung stehen folgende Informationsquellen zur Verfügung:
- ISiK-Fachportal der gematik
- Informationen zu Spezifikationen, Modulen, Implementierungsleitfäden, aktuellen Veröffentlichungen und dem Bestätigungsverfahren.
- Implementierungsleitfaden
- Technische Dokumentationen, Umsetzungshinweise und Hilfestellungen für Hersteller.
- Bestätigungsportal Titus NG
- Einreichung und Verwaltung von Bestätigungsverfahren.