Gesetzliche Grundlagen INA
Informationsumfang
Die Inhalte der Wissensplattform sind relevante Informationen zum Thema Interoperabilität (IOP) im Bereich der digitalen Medizin. Dazu zählen primär folgende Daten:
- Technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen
- Festlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder der gematik
- Empfehlungen (Standards, Profile, Leitfäden) des Expertengremiums
- Digitale Anwendungen des Gesundheitswesens
- Digitale (Telemedizin)Projekte des Gesundheitswesens
- Profile von Expertinnen und Experten des Expertengremiums nach § 3 und Listen der Arbeitskreise nach § 5 sowie des Expertenkreises nach § 4 GIGV
Daneben dient die Plattform als Dokumentationswerkzeug für Akteure, Prozesse und Ergebnisse der IOP-Governance. Daher werden folgende Inhalte veröffentlicht:
- Erläuterung der gesamten IOP-Governance, der Elemente, Aufgaben, Strukturen und Prozesse
- die Geschäfts- und Verfahrensordnung der Kompetenzentrums für Interoperabilität nach GIGV
- Informationen zu und Ergebnisse des Kompetenzzentrums
- Informationen zu und Ergebnisse der Arbeitskreise, u. a.
- Sitzungsprotokolle
- Beschlussergebnisse
- Informationen zu und Ergebnisse des Expertengremiums, u. a.
- Sitzungsprotokolle
- Beschlussergebnisse
- Stellungnahmen und Begründungen
- Informationen zum Expertenkreis
- Jahresbericht der Kompetenzzentrums, welcher an das BMG zu übermitteln und zu veröffentlichen ist
- Anlage des BMG zur GIGV mit der Listung der verbindlichen Festlegungen
Gesetzliche Grundlage im Überblick
Gesetzliche Grundlage im Detail
Gesetzliche Grundlage im Detail
Die gesetzliche Grundlage für die Wissensplattform bildet die GIGV nach § 394a SGB V, insbesondere § 6 GIGV „Wissensplattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen“, nachfolgend Wissensplattform genannt. Sie wird vom Kompetenzzentrum nach § 2 GIGV betrieben und zur Veröffentlichung von Ergebnissen des Expertengremiums nach § 3 sowie der Arbeitskreise nach § 5 und des Expertenkreises nach § 4 genutzt. Nach § 6 werden Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen vom Kompetenzzentrum und dem Expertengremium bewertet und in die Wissensplattform aufgenommen. Die Inhalte sind nach § 6 Abs. 2 GIGV insbesondere Listen der beteiligten Experten, aufgenommene Standards, Profile und Leitfäden sowie verbindliche Empfehlungen. Damit dient die Plattform auch als offizielle Dokumentations- und Wissensplattform im Rahmen der nationalen IOP-Governance. Parallel gelten weiterhin die §§ 385 ff. SGB V für das Interoperabilitätsverzeichnis vesta, wonach Standards, Profile und Leitfäden auf Antrag aufgenommen und bewertet werden müssen. Nach § 394a Abs. 1 Nr. 3 SGB V sowie § 6 Abs. 1 GIGV ist vesta zur Wissensplattform weiterzuentwickeln.