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| Informationstechnik - IT-Sicherheitsverfahren - Digitale Signaturschemata welche die Nachricht wieder herstellen - Teil 2: Mechanismen basierend auf Integer Faktorisierung | https://www.beuth.de/de/norm/--/138162109 | 2010-11-30 | ||
| Informationstechnik - 8-Bit-Einzelbyte-codierte Schriftzeichensätze - Teil 15: Lateinisches Alphabet Nr. 9 | keine Angabe | 1999-02-28 | ||
| Informationstechnik - 8-bit einzelbytecodierte Schriftzeichensätze - Teil 1: Lateinisches Alphabet Nr. 1 | https://www.beuth.de/de/norm/--/7657747 | 1998-03-31 | ||
| Identifikationskarten - Chipkarten - Teil 13: Kommandos für das Applikationsmanagement in einer Multiapplikations-Umgebung | keine Angabe | 2007-02-28 | ||
| Identifikationskarten - Chipkarten mit Kontakten - Teil 12: Elektrische Schnittstelle und Übertragungsprotokolle für USB | keine Angabe | 2005-09-30 | ||
| Identifikationskarten - Chipkarten mit Kontakten - Teil 10: Elektronische Signale und Answer to Reset für synchrone Karten | keine Angabe | 1999-10-31 | ||
| Identifikationskarten - Chipkarten - Teil 3: Chipkarten mit Kontakten - Elektronische Eigenschaften und Übertragungsprotokolle | keine Angabe | 2006-10-31 | ||
| Identifikationskarten - Kontaktlose Chipkarten - Proximity-Karten - Teil 1: Physikalische Eigenschaften | keine Angabe | 2018-03-31 | ||
| Innovationsmanagement - Teil 7: Bewertung des Innovationsmanagements; Deutsche Fassung CEN/TS 16555-7:2015 | Diese Technische Spezifikation stellt eine Anleitung zur Bewertung eines Innovationsmanagementsystems (IMS) und dessen Leistung bereit. Sie beschreibt, wie Organisationen intern die Stärken und Schwächen ihres Innovationsmanagementsystems transparent machen können. Diese Transparenz kann als Grundlage für die Entwicklung effektiver Maßnahmen zur Verbesserung der Innovationsmanagement-Fähigkeiten ... | 2016-04-30 | ||
| Innovationsmanagement - Teil 6: Kreativitätsmanagement; Deutsche Fassung CEN/TS 16555-6:2014 | Diese Technische Spezifikation bietet eine Anleitung für das Management des Prozesses der Erzeugung neuer Ideen, aus denen Innovationen entwickelt werden können. Sie ist anwendbar auf alle Arten von Organisationen, einschließlich des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereiches, dem Freiwilligensektor, öffentlichen und sozialen Unternehmen; einen besonderen Schwerpunkt bilden ... | 2015-02-28 | ||
| Innovationsmanagement - Teil 4: Management des geistigen Eigentums; Deutsche Fassung CEN/TS 16555-4:2014 | Diese Technische Spezifikation ist ein Leitfaden zur Unterstützung von Organisationen bei der Ermittlung, Erfassung und beim Schutz von geistigem Eigentum, um: - Organisationen einen Überblick über die grundlegenden Prinzipien des Managements des geistigen Eigentums im Kontext des Innovationsprozesses zu verschaffen; - beste Verfahrensweisen in Belangen geistigen Eigentums zu fördern, die ... | 2015-02-28 | ||
| Innovationsmanagement - Teil 3: Innovatives Denken; Deutsche Fassung CEN/TS 16555-3:2014 | Diese Technische Spezifikation ist ein Leitfaden für einen Ansatz zu innovativem Denken. Innovatives Denken kann auf allen Ebenen einer Organisation angewendet werden. Dieses Dokument bietet eine Anleitung dazu, wie die zentralen Werte innovativen Denkens in eine Organisation zu integrieren sind. Er bietet einen Ansatz zum Ausgleich von Risiken und für die geschäftliche Durchführbarkeit, die der ... | 2015-02-28 | ||
| Innovationsmanagement - Teil 2: Management strategischer Erkenntnisse; Deutsche Fassung CEN/TS 16555-2:2014 | Diese Technische Spezifikation gilt für die Strukturierung und das Management eines Systems zur Gewinnung strategischer Erkenntnisse, um funiderte Entscheidungen bei Planung und Umsetzung von Innovationen treffen zu können. Diese Technische Spezifikation definiert: - die verschiedenen Begriffe im Zusammenhang mit strategischen Erkenntnissen und deren Management; - die Schlüsselaufgaben im System ... | 2015-02-28 | ||
| Blindenschrift - Anforderungen und Maße | Diese Norm legt Anforderungen und Maßangaben an Blindenschriftdokumente und Aufschriften in Blindenschrift, sowie Trägermaterialien fest, damit blinde Menschen diese Schrift flüssig erkennen, lesen und interpretieren können. Die Norm beschreibt keine technischen Verfahren zur Erzeugung der Blindenschrift. Diese Norm wendet sich an Hersteller von Brailleschrift aller Art, sowie an Hersteller von ... | 2007-07-31 | ||
| Maschinenlesbare Karten - Anwendungen im Gesundheitswesen - Benummerungssystem und Registrierverfahren für Kartenausgeberschlüssel; Deutsche Fassung EN 1867:1997 | Das Dokument legt die Antrags- und die Registrierverfahren für Nummern, die an Herausgeber von Karten für eine Anwendung im Gesundheitswesen, in der Krankenversicherung oder bei dessen Leistungsanspruch ausgegeben werden, und die prEN 1387 entsprechen, fest. | 1997-11-30 | ||
| Identifikationskartensysteme - Schnittstelle Mensch-Maschine - Teil 5: Erhöhte Tastsymbole auf ID-1- Karten zur Unterscheidung von Anwendungen; Deutsche Fassung EN 1332-5:2006 | Maschinenlesbare Kunststoffkarten erleichtern die europaweite Nutzung einer ständig wachsenden Zahl von Dienstleistungen. Das Szenario dieses Dokumentes ist der Kartenbesitzer im Dialog mit einem mit Kartenleser ausgestatteten Gerät (z.B. einem Geldautomaten oder einem Fahrscheinautomaten). Dieses Dokument behandelt die Bedürfnisse von Kartenbenutzern, die Schwierigkeiten haben, nicht hochgeprägte ... | 2006-06-30 | ||
| Projektmanagement - Projektmanagementsysteme - Teil 5: Begriffe | Die Norm legt Begriffe für das Sachgebiet Projektmanagement fest. | 2008-12-31 | ||
| Gesundheitssoftware - Teil 2: Gesundheits- und Wellness-Apps - Qualität und Zuverlässigkeit | keine Angabe | 2021-06-30 | ||
| Genomik-Informatik - Strukturierter klinischer Genfusionsbericht in elektronischen Gesundheitsakten | keine Angabe | 2021-05-31 | ||
| Genomik-Informatik - Zuverlässigkeitsbewertungskriterien für Hochdurchsatz-Genexpressionsdaten | keine Angabe | 2021-09-30 | ||
| Festlegung des PIO Überleitungsbogen gemäß § 355 Absatz 1 SGB V |
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) am 09. Juni 2021 wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31. Dezember 2022 verpflichtet, die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zur pflegerischen Versorgung nach § 341 Absatz 2 Nummer 10 zu ... |
1.0.0 | ||
| Festlegung des MIO Patientenkurzakte gemäß § 355 Absatz 1 SGB V |
Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in der Online-Anwendung elektronische Patientenkurzakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie ... |
1.0.0 | ||
| Festlegung des MIO Mutterpass gemäß § 355 Absatz 1 SGB V |
Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ... |
1.1.0 | ||
| Festlegung des MIO U-Heft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V |
Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ... |
1.0.1 | ||
| Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V |
In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ... |
1.20.0 |