Spezifikation des bundeseinheitlichen Medikationsplans

Standard aufgenommen 2

Beschreibung

Die Spezifikation ist die Grundlage für eine einheitliche Implementierung des bundeseinheitlichen Medikationsplans nach § 31a SGB V in die Softwaresysteme von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern sowie ggf. weiteren Softwaresystemen.

Die Spezifikation ist als Anlage Bestandteil der Vereinbarung nach § 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV).

Eingereicht durch

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und Deutscher Apothekerverband

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