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Festlegung des MIO U-Heft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.0.1
1x
Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ...

1.20.0
2x
Festlegung des MIO Zahnärztliches Bonusheft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.1.0
1x
Festlegung des MIO Impfpass gemäß §355 Satz 1 PDSG

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.1.0
1x
Festlegung des MIO U-Heft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.0.0
1x
Festlegung des MIO Mutterpass gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.0.0
1x
Festlegung der PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle gemäß §371 Absatz 1 SGB V

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 SGB V festgelegt. Vertragsarztpraxen wird mittels dieser Schnittstelle eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglicht.

1.2.0
1x
Festlegung des MIO Zahnärztliches Bonusheft gemäß §355 Satz 1 PDSG

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.00.000
1x
Festlegung des MIO Impfpass gemäß §355 Satz 1 PDSG

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.00.000
1x
Festlegung der Verordnungssoftware-Schnittstelle gemäß § 291d Absatz 1a Satz 1 Nr. 1 SGB V

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ...

1.10.010
1x
Festlegung der PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle gemäß §291d Absatz 1 SGB V

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 291d Absatz 1 SGB V festgelegt. Vertragsarztpraxen wird mittels dieser Schnittstelle eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglicht.

V1.10
1x
Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ... 2.1.0
1x
Schnittstelle für eDMP Diabetes mellitus Typ 1

Die Schnittstellenbeschreibung eDMP DM1 ist der Standard zum Austausch der elektroni-schen Dokumentationen des Disease Management Programms Diabetes mellitus Typ 1. Mit der Dokumentation werden die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Daten wie beispielsweise HbA1c-Wert, eGFR usw. abgebildet. Die Dokumentation bildet somit für den Nutzer (z.B. Arzt und Patienten) den Verlauf der ...

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Gesundheitssoftware - Teil 2: Gesundheits- und Wellness-Apps - Qualität und Zuverlässigkeit keine Angabe 2021-06-30
Software-und Systemengineering - Software-Test - Teil 5: Keyword-driven Testen keine Angabe 2016-10-31
Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Anwendungsleitfaden für Informationssicherheitsmaßnahmen basierend auf ISO/IEC 27002 für Cloud Dienste keine Angabe 2015-11-30
Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz - Informationssicherheitsmanagementsysteme - Anforderungen keine Angabe 2022-09-30
Identifikationskarten - Haltbarkeit von Chipkarten - Teil 2: Methoden zur Bewertung keine Angabe 2011-10-31
Identifikationskarten - Haltbarkeit von Chipkarten - Teil 1: Anwendungsprofile und Anforderungen keine Angabe 2012-03-31
Genomik-Informatik - Zuverlässigkeitsbewertungskriterien für Hochdurchsatz-Genexpressionsdaten keine Angabe 2021-09-30
Genomik-Informatik - Strukturierter klinischer Genfusionsbericht in elektronischen Gesundheitsakten keine Angabe 2021-05-31
Identifikationskarten - Chipkarten - Teil 2: Karten mit Kontakten - Maße und Anordnung der Kontakte keine Angabe 2007-09-30
Identifikationskarten - Chipkarten - Teil 1: Karten mit Kontakten - Physikalische Eigenschaften keine Angabe 2011-01-31
Informationstechnik - Kommunikation Offener Systeme - Basis-Referenzmodell Annulliert und ersetzt die erste Ausgabe (1984). Das Modell liefert eine gemeinsame Grundlage für die Koordinierung von Normenentwicklungen für die Kommunikation von Systemen, indem es vorhandene Normen in das Referenzmodell übernimmt. Das Modell identifiziert Bereiche für die Entwicklung oder Verbesserung von Normen. Gilt nicht als Realisierungsspezifikation. 1994-10-31
Informationstechnik - IT-Sicherheitsverfahren - Prüfzeichensysteme https://www.beuth.de/de/norm/--/64365466 2003-01-31