IOP-Anforderung gemäß § 385 SGB V im Rahmen von ISiK Stufe 5 (Empfehlung)
Beschreibung
Empfehlung und Vorschlag gegenüber dem BMG zur verbindlichen Festlegung.
Die gematik wurde vom Gesetzgeber beauftragt, im Benehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den maßgeblichen Bundesverbänden der Industrie im Gesundheitswesen, verbindliche Standards für den Austausch von Gesundheitsdaten mit Informationssystemen im Krankenhaus zu erarbeiten. Entwickelte Module beschreiben in Form von FHIR ImplementationGuides (IG) die für diesen Zweck entwickelten FHIR Profile und das REST-basierte Application Programming Interface (API). Die REST-API wird im Wesentlichen vom FHIR Standard vorgegeben.
Das Dokument ist maßgeblich für Hersteller von Krankenhausinformationssystemen und Subsystemen, welche die Schnittstelle nach § 371 SGB V umsetzen und bei der gematik ein ISiK-Bestätigungsverfahren antreten. Dieses Bestätigungsverfahren mündet ab ISiK Stufe 5 durch eine Aufnahme der IOP-Anforderungen in die Anlage 1 GIGV in das Konformitätsbewertungsverfahren nach § 387 SGB V. Die direkte Zielgruppe der Stufe 5 richtet sich jedoch nach den Modulen und wird je Modul in bestätigungsrelevante Systeme klassifiziert.
Links zum Standard
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Basismodul
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Dokumentenaustauschmodul
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Vitalparametermodul
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Terminplanungsmodul
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Medikationsmodul
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ICU-Normalstation-Modul
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Labormodul
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Connect-Modul
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Referenz auf nicht-bestätigungsrelevante Module
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