Allgemeine Fragen zu INA

Die gematik ist gemäß § 385 SGB V damit beauftragt worden, ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) zu unterhalten. 

Das Kompetenzzentrum hat unter anderem die Aufgabe, eine Plattform für die Wissensvermittlung und die Ergebnisse der Arbeiten zu betreiben. Diese Plattform bildet der Interoperabilitätsnavigator (INA).

Das KIG steht Ihnen gern schriftlich unter KIG@gematik.de zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Lernplattform Learning INA (L-INA) niedrigschwellige aufbereitete Informationen zum Thema IOP. Bei weiteren Fragen haben Sie die Möglichkeit, ihr Anliegen über das Kontaktformular an das KIG zu senden.

Fragen zur Antragsstellung

Eine Übersicht zum Prozess der Antragstellung finden Sie hier

Mit dem Antragsformular auf INA können Sie die Aufnahme eines Standards, eines Profils oder eines Leitfadens beantragen. 

Ja, damit ein Standard auf INA aufgenommen werden kann, gibt es einen vorgegebenen Kriterienkatalog, welcher zu berücksichtigen ist und durch das KIG in Zusammenarbeit mit dem Interop Council vor der Aufnahme geprüft wird. 

Zusätzlich gilt es im Kern zwei Voraussetzungen zu erfüllen: 

  1. Bei dem Antrag muss es sich um einen technischen oder semantischen Standard, ein Profil oder ein Leitfaden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen handeln. 

  2. Der Antragsteller muss antragsberechtigt sein (siehe „Wer darf einen Antrag zur Aufnahme auf INA stellen?“). 

Über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einreichen eines Antrages auf Aufnahme eines Standards in INA können Sie sich in der Geschäfts- und Verfahrensordnung informieren. 

Antragsberechtigt sind nach § 10 Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV): 

  • Anbieterinnen und Anbieter eines informationstechnischen Systems oder Dritte mit einem berechtigten Interesse 

  • Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) selbst auf Basis der Absätze 3 und 4 

Weitere Informationen zur Aufnahme finden Sie unter hier.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Stellvertretung für Ihre entworfenen bzw. eingereichten Anträge zu benennen. Ihre Stellvertretung erhält die gleichen Rechte zur Überarbeitung des Antrags wie Sie. 

Pro Antrag können Sie eine Stellvertretung oder mehrere Stellvertretungen benennen. Dazu wählen Sie innerhalb Ihres Profilbereichs den entsprechenden Antrag aus und hinterlegen die E-Mail-Adresse der Stellvertretung. Ihre Stellvertretung muss die Benennung bestätigen und ein eigenes Profil auf INA anlegen, sofern noch nicht geschehen.

Als Stellvertretung stehen Ihnen in Bezug auf konkreten Standard folgende Funktionen zur Verfügung: 

  • Antrag überarbeiten 

  • Antrag absenden 

Darüber hinaus haben Sie selbst auch die Möglichkeit eigene Anträge für Standards, Profile und Leitfäden zu stellen. 

Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung für die Einreichung eines Antrags auf INA. 

Die Einreichung eines Antrags auf INA ist kostenfrei.

Nachdem der Antrag auf Aufnahme eines Standards, eines Profils oder eines Leitfadens unter eingegangen ist, prüft das KIG diesen Antrag sowohl formal als auch auf Basis des Kriterienkatalogs zur Aufnahme von Standards. Sollten bei der Prüfung Rückfragen entstehen, wird sich das KIG direkt beim Antragsteller melden. Andernfalls wird der Antrag an das Interop Council zur Einschätzung weitergegeben. 

Dazu leitet das KIG den Standard inklusive der Einschätzungen auf Basis des Kriterienkatalogs an das Council weiter. Anschließend bewertet das Council den Antrag auf Basis der Einschätzung des KIG und auf Basis des Kriterienkatalogs zur Aufnahme. Zusätzlich gibt das Council schon eine erste Einschätzung dazu ab, ob der eingereichte Standard die Chance auf eine Empfehlung hat.  

Nach Abschluss der Einschätzung durch das Council, veröffentlicht das KIG den Antrag im positiven Fall und informiert den Antragsteller oder die Antragstellerin über die Veröffentlichung 

Im negativen Fall erhält der Antragsteller oder die Antragstellerin ebenfalls eine Information inklusive einer Begründung, warum der Standard nicht aufgenommen werden konnte. 

In Ihrem Profil unter „Meine Anträge“ finden Sie alle von Ihnen eingereichten Anträge sowie deren jeweiligen Bearbeitungsstatus. 

Der aufgenommene Standard wird im Nachgang zur Aufnahme im Hinblick auf eine Empfehlung oder sogar eine Verbindlichmachung geprüft. 

Eine Empfehlung wird vom KIG in Zusammenarbeit mit dem Interop Council nach vorheriger Prüfung ausgesprochen und auf INA auch entsprechend gekennzeichnet. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Empfehlung auch wirklich umsetzen zu müssen. Der empfohlene Standard hat allerdings so eine hohe Qualität und auch bereits eine entsprechende Marktdurchdringung, weshalb es ratsam wäre, diesen auch umzusetzen. 

Die Verbindlichmachung ist die höchste Stufe, welche ein Standard erreichen kann. Die Verbindlichkeit eines Standards wird durch das Bundesministerium für Gesundheit erteilt, nach vorheriger Prüfung durch das KIG in Zusammenarbeit mit dem Interop Council. Ein verbindlicher Standard wird offiziell in die Anlage 1 der GIGV aufgenommen unter der Angabe, ab wann der Standard verbindlich implementiert sein muss. Zusätzlich ist für verbindliche Standards eine Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen, um nachzuweisen, dass der Standard auch richtig implementiert worden ist.