Allgemeine Fragen zu INA

Die gematik ist gemäß § 385 SGB V damit beauftragt worden, ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) zu unterhalten. 

Das Kompetenzzentrum hat unter anderem die Aufgabe, eine Plattform für die Wissensvermittlung und die Ergebnisse der Arbeiten zu betreiben. Diese Plattform bildet der Interoperabilitätsnavigator (INA).

Das KIG steht Ihnen gern schriftlich unter KIG@gematik.de zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Lernplattform Learning INA (L-INA) niedrigschwellige aufbereitete Informationen zum Thema IOP. Bei weiteren Fragen haben Sie die Möglichkeit, ihr Anliegen über das Kontaktformular an das KIG zu senden.

Allgemeine Fragen Bereich Projekte- und Anwendungen

Der Bereich Projekte und Anwendungen ist das zentrale Verzeichnis für telemedizinische Projekte und elektronische Anwendungen des deutschen Gesundheitswesens. Der Bereich beinhaltet unter anderem Projekte und Anwendungen aus dem Innovationsfonds und wird vom KIG betrieben.

Mit einem Antrag zur Aufnahme können Sie eigene Inhalte auf INA veröffentlichen.

Von digitalen Gesundheitsanwendungen und geförderten E-Health-Projekten über zugehörige Schnittstellenbeschreibungen oder Implementierungsleitfäden - die veröffentlichten Informationen in der Wissensplattform INA bieten Ihnen und anderen Transparenz. Sie selbst haben somit die Möglichkeit, den Bekanntheitsgrad und die Reichweite die Veröffentlichung der Inhalte zu erhöhen und gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, dass Interessenten an Ihrem Vorhaben sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen können

Fragen zur Antragsstellung

Falls Ihre Anwendung oder Ihr Telemedizin-Projekt noch nicht auf INA eingetragen ist, können Sie sich hier registrieren und nach erfolgreicher Anmeldung das Antragsformular ausfüllen. Im nächsten Schritt prüft das KIG Ihren Antrag zur Aufnahme des Projekts oder der Anwendung. 

Dieser Prozess dauert in der Regel zwei Wochen. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Eintrag auf INA veröffentlicht. Der Eintrag auf INA ist kostenfrei

Näheres zum Prozess finden Sie hier.

Eine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung zur Antragsstellung existiert sind. Doch z. B. im Leitfaden des Innovationsfonds ist mit aufgenommen, dass sich Projekte im Rahmen der Förderbedingungen auf INA registrieren und einen Antrag zu dem Projekt stellen sollten. 

Der Zeitpunkt der Eintragung Ihrer elektronischen Anwendung ist unabhängig vom Entwicklungsstand dieser Anwendung. Sowohl etablierte Anwendungen, die bereits in der Regelversorgung zum Einsatz kommen, als auch neu aufgesetzte Projekte können auf INA eingetragen werden. 

Es empfiehlt sich, die Aufnahme frühestmöglich zu beantragen, um Informationen transparent zur Verfügung zu stellen. Damit können Möglichkeiten für Synergien und Kooperationen bei der Entwicklung, Förderung und Etablierung von elektronischen Anwendungen für das Gesundheitswesen aufgezeigt werden.

Wenn Sie Angaben zu Ihrem eingetragenen telemedizinischen Projekt und der eingetragenen elektronischen Anwendung INA aktualisieren oder ergänzen möchten, können Sie dies innerhalb Ihres Profilbereichs jederzeit selbstständig und kostenfrei vornehmen

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Stellvertretung für Ihre eingetragenen Projekte und Anwendungen zu benennen. Ihre Stellvertretung erhält die gleichen Rechte zur Überarbeitung des Eintrags wie Sie. 

Pro Eintrag können Sie eine oder mehrere Stellvertretungen benennen. Dazu wählen Sie innerhalb Ihres Profilbereichs den entsprechenden Eintrag aus und hinterlegen die E-Mail-Adresse der Stellvertretung. Ihre Stellvertretung muss die Benennung bestätigen und ein eigenes Profil auf INA anlegen, sofern noch nicht geschehen. 

Als Stellvertretung stehen Ihnen in Bezug auf das konkrete Projekt oder die Anwendung folgende Funktionen zur Verfügung: 

  • Antrag überarbeiten 

  • Antrag absenden 

Darüber hinaus haben Sie selbst auch die Möglichkeit eigene Anträge für Projekte und Anwendungen zu stellen.