Jahresbericht der Koordinierungsstelle 2023
Jahresbericht 2023 der Koordinierungsstelle
Das Jahr 2023 war geprägt von bedeutenden Fortschritten und positiven Entwicklungen, die uns auf unserem Weg zu einer noch effektiveren Koordinierungsstelle für Interoperabilität bestärken. Die erfolgreiche Evaluierung durch das inav lieferte wertvolle Erkenntnisse zur weiteren Optimierung der Prozesse und organisatorischer Strukturen, die darauf Aufbauen weiterentwickelt wurden, um effizienter zu arbeiten und den Mehrwert für die IOP Coummunity zu steigern.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Jahresbericht der Koordinierungsstelle 2023.

Meilensteine der IOP Community

Aufbau und Weiterentwicklung von Prozessen
Die Jahresberichte der letzten Jahre
Jahresbericht 2022
Jahresbericht 2022
Das erste Jahr der neuen IOP-Governance war ein voller Erfolg. Alle Ergebnisse, die durch die neu geschaffene Struktur und das Zusammenspiel aus Koordinierungsstelle, Interop Council, Expertenkreis und INA erarbeitet wurden, haben wir für Sie im ersten Jahresbericht 2022 der Koordinierungsstelle zusammengefasst.
Hintergrund
Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) regelt die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen, die gemeinsam mit dem Expertengremium zu erfüllen sind.
Mit der Verordnung wird in offener und kooperativer Weise ein „runder Tisch“ eröffnet, der interdisziplinäre Expertise zusammenbringt und effektiv in Arbeitskreisen einsetzt.
Dies wird komplementiert durch eine neue Wissensplattform für Interoperabilität, INA. Diese dient im Sinne einer Weiterentwicklung von vesta als erste Anlaufstelle im Markt, bietet als Nachschlagewerk sowie Analyse-Werkzeug Orientierung und stellt die umfassende Transparenz der Struktur und Ergebnisse der Governance sicher.
Gemäß dem § 11 der GIGV legt die Koordinierungsstelle dem Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr zum 31.03. einen Bericht über die Tätigkeiten der Koordinierungsstelle und des Expertengremiums vor. Dies ist zum 31.03.2023 erstmalig erfolgt. Der hier dargestellte Bericht wurde gemäß GIGV vom Bundesgesundheitsministerium freigegeben.