Festlegung des MIO Zahnärztliches Bonusheft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V
Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können…



