Beschreibung
Der Gesetzgeber hat im § 370a Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt: „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ermöglicht die Nutzung der in dem elektronischen System nach Absatz 1 bereitgestellten Informationen durch Dritte. Hierzu veröffentlicht sie eine Schnittstelle auf Basis international anerkannter Standards und beantragt deren Aufnahme auf die Plattform nach § 385 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5.“ Der Umfang der bereitzustellenden Informationen wurde durch das Digital-Gesetz vom 22. März 2024 dahingehend ergänzt, dass die KBV Dritten es ermöglichen muss, neben der Vermittlung von Terminen für telemedizinische Angebote auch Behandlungstermine vermitteln zu können. Damit wird es möglich, Termine, die über den 116117 Terminservice bereitgestellt werden, nicht mehr nur über die eigenen Kanäle (Terminservicestellen der KVen, Webseite www.116117.de, 116117.app, Kollegenbuchung des 116117 Terminservice) zu buchen, sondern auch über Anwendungen, die die sogenannten Dritten (Nutzer der Schnittstelle) ihren Nutzern (Versicherten) bereitstellen. Dabei kann es sich um mobile Apps oder Web-Anwendungen handeln. Nutzer der Schnittstelle können z.B. Krankenversicherungen, private Unternehmen oder auch gemeinnützige Organisationen sein. Die Möglichkeit zur Terminbuchung haben nur gesetzlich Versicherte. Die Software der Nutzer der Schnittstelle nutzt die hier beschriebene Schnittstelle, um Behandlungstermine oder Termine für telemedizinische Leistungen zu suchen, anzuzeigen, zu buchen und ggf. auch abzusagen. Die Schnittstelle ist als HL7 FHIR v4.0.1 R4 (https://hl7.org/fhir/R4/index.html) umgesetzt. Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich im XML Format (Content-Type application/xml oder application/xml+fhir). Bevor die Schnittstelle genutzt werden kann, muss der Nutzer der Schnittstelle für seine Software ein Zertifizierungsverfahren bei der KBV durchlaufen.