Übergang in die Arbeitsperiode des Interop Councils 2023
Übergang in die Arbeitsperiode des Interop Councils 2023
Hintergrund
Hintergrund
Am 01. Dezember 2021 ernannte die Koordinierungsstelle im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit sieben Expert:innen für die 18-monatige initiale Besetzung des Expertengremiums. Dieses vereint langjährige Expertise und Vielfalt als Gruppe.
Nun steht der Übergang in die neue Arbeitsperiode an:
-
Die Dauer für die nächste Arbeitsperiode des Interop Councils beträgt drei Jahre.
Die gesetzliche Grundlage ist die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV).
Ziel: Vereinigung von Expertise und Erfahrungen aus der Medizin, Medizininformatik und der Wissenschaft sowie der Anwender, Verbände und Industrie.
Wahlliste
Wahlliste
Für die kommende Arbeitsperiode wurde eine Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten erstellt, die als Vertretung einer der sieben zu beteiligenden Stakeholdergruppen Mitglieder im Expertenkreis sind. Diese Wahlliste war die Basis für die geheime Wahl des Interop Councils:
Gruppe | Name | Vorname |
1) Anwender informationstechnischer Systeme, insbesondere die gematik GmbH und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen | Scholz | Jakob |
Wahle | Laila | |
Diehl | Anke | |
2) für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgebliche Bundesverbände aus dem Bereich innovativer Technologien im Gesundheitswesen | Lüttmann | Sven |
Kallenberg | Rudi | |
Heckmann | Simone | |
3) Bundesländer | Hartz | Tobias |
Suelmann | Christian | |
Jedamzik | Siegfried | |
4) fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen | Heitmann | Kai |
Pantazoglou | Elisabeth | |
Thun | Sylvia | |
5) Verbände, insbesondere der Spitzenverband Bund der Krankenkassen | Treinat | Lars |
Lüdemann | Sascha | |
Degner | Ralf | |
6) fachlich betroffene Fachgesellschaften des Gesundheitswesens | Müller-Wieland | Dirk |
Wesselmann | Simone | |
Studzinski | Jörg | |
7) wissenschaftliche Einrichtungen und Patientenorganisationen | Ammon | Danny |
von Kalle | Christof | |
Sedlmayr | Martin |
Wahlergebnis
Wahlergebnis
Die Wahl fand geheim und anonym statt. Wahlberechtigt waren die Mitglieder des aktuellen Interop Councils.
Mit einem Quorum von mind. 5 von 7 Stimmen wurde als Wahlergebnis eine Wiederwahl der bestehenden Zusammensetzung der sieben Mitglieder erzielt.
Bei der Arbeitssitzung am 5.7.2023 hat das Interop Council Prof. Dr. Sylvia Thun mit 7 von 7 Stimmen zur Vorsitzenden für die neue Arbeitsperiode gewählt.
Prof. Dr. Martin Sedlmayr wurde ebenfalls einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Interop Councils gewählt. Mit der unterstützenden Rolle soll nach der initialen Besetzung und Aufbauphase nun eine noch breitere Aufstellung erfolgen, um das vielfältige Spektrum der anstehenden Aufgaben erfolgreich zu meistern.
Zusammensetzung in der zweiten Arbeitsperiode

Dr. Anke Diehl
Fachgruppe: Anwender
Chief Transformation Officer (CTO) und leitet die Stabsstelle Digitale Transformation an der Universitätsmedizin Essen, Ärztin mit einem Master in Management von Gesundheits-einrichtungen, Konsortialführerin des KI-Spitzenclusters „SmartHospital.NRW“.

Simone Heckmann
Fachgruppe: Industrie
Geschäftsführerin der Gefyra GmbH, Medizininformatikerin, schult und berät Unternehmen bei der Umsetzung des HL7 FHIR®-Standards, Leitung Technische Komitee für FHIR® und Mitglied des Vorstandes von HL7 DE.

Prof. Dr. Siegfried Jedamzik
Fachgruppe: Bundesländer
Professor für Informatik in der Gesundheitswirtschaft an der Technischen Hochschule Deggendorf, Mediziner und ambulant praktizierender Kardiologe, Geschäftsführer der Bayerischen TelemedAllianz.

Prof. Dr. Sylvia Thun
Fachgruppe: Standardisierungs- und Normungsorganisationen
Universitätsprofessorin für Digitale Medizin und Interoperabilität am Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH), approbierte Ärztin sowie Ingenieurin für biomedizinische Technik.

Ralf Degner
Fachgruppe: Verband
Leiter des Teams Digital Office, welches die TK unter anderem in allen Fragen der Digitalisierung unterstützt. Hier war er u.a. für die Einführung der ePA in der TK verantwortlich.

Jörg Studzinski
Fachgruppe: Fachgesellschaften
Projektleiter für Digitalisierung im Verbund der AGAPLESION Mitteldeutschland, Studienabschluss (M.A.) der Universität Leipzig mit Schwerpunkt auf empirischer Kommunikationsforschung.

Prof. Dr. Martin Sedlmayr
Fachgruppe: Wissenschaftliche Einrichtungen
Professor für Medizinische Informatik an der TU Dresden, CDIO des Bereichs Medizin der TU Dresden und Direktor des Zentrums für Medizinische Informatik der Hochschul-medizin Dresden, verantwortlich für die strategische Weiter-entwicklung im Bereich der Digitalen Medizin.
Q&A
Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Wahlprozess?
Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Wahlprozess?
Der Ablauf und die Rahmenbedingungen der Wahl sind in der Geschäfts- und Verfahrensordnung der Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen gemäß §3 GIGV festgehalten.
Wie läuft das Verfahren für den Übergang des Interop Councils ab?
Wie läuft das Verfahren für den Übergang des Interop Councils ab?
Die Koordinierungsstelle ist dazu verpflichtet, mindestens vier Wochen vor Ende der Amtszeit des Interop Councils nach § 4 Absatz 4 GIGV den Nominierungsprozess unter der Sicherstellung der Berücksichtigung aller sieben Gruppen gemäß § 5 Abs. 4 GIVG einzuleiten.
Nach dem Nominierungsprozess für das Interop Council findet eine geheime Wahl statt, wobei nur die Mitglieder des noch amtierenden Interop Councils wahlberechtigt sind. Die Kandidatur erfordert mindestens drei Befürworter aus den Kreisen derer mit Vorschlagsrecht und muss schriftlich binnen zwei Wochen nach Einleitung des Nominierungsprozesses unter Angabe der Gruppe auf Basis der GIGV an die Koordinierungsstelle gemeldet werden.
Im Nachgang wird während der konstituierenden Sitzung der neuen Arbeitsperiode des Interop Councils der Vorsitz gewählt.
Wie wird die Wahlliste erstellt?
Wie wird die Wahlliste erstellt?
Jedes Mitglied des Interop Councils kann jeweils zwei Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Die Koordinierungsstelle und das Bundesministerium für Gesundheit können ergänzend oder davon abweichend Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Auf Basis dieser Vorschlagsliste wird eine Wahlliste erstellt mit insgesamt 21 Kandidatinnen und Kandidaten (3 pro Gruppe). Diese Wahlliste ist die Basis für die geheime Wahl des neuen Interop Councils.
Welche Rolle spielt der Expertenkreis beim Übergang in die neue Arbeitsperiode des Interop Councils?
Welche Rolle spielt der Expertenkreis beim Übergang in die neue Arbeitsperiode des Interop Councils?
Die Bedingung für eine Kandidatur und Wahl als Mitglied des Interop Councils ist die Zugehörigkeit zum IOP-Expertenkreis.
Die Koordinierungsstelle ist aus diesem Grund dazu verpflichtet, alle Mitglieder des IOP-Expertenkreises und des Interop Councils über den Prozess des Übergangs und den Wahltermin vorzeitig zu informieren.
Wer ist grundlegend stimmberechtigt?
Wer ist grundlegend stimmberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des noch amtierenden Interop Councils. Diese haben für jede der Wahllisten eine Stimme.
Wie gestaltet sich die konkrete Aufgabenstellung des Interop Councils nach der Wahl?
Wie gestaltet sich die konkrete Aufgabenstellung des Interop Councils nach der Wahl?
Das Interop Council wird weiterhin zusammen mit der Koordinierungsstelle die notwendigen Weichen für mehr verbindliche und international anerkannte Standards im deutschen Gesundheitswesen stellen. Dafür werden gemeinsam sektorenübergreifend die relevanten Hürden für Versorgung, Public Health und Forschung identifiziert und die Erkenntnisse in ein stetig wachsendes Arbeitsprogramm überführt.
Die derzeitigen Arbeiten des aktuellen Interop Councils werden fortgeführt, wobei die gewählten Mitglieder eine persönliche Note je nach Stakeholdergruppe während ihrer Amtszeit einbringen. Hierbei ist der Wunsch nach Kontinuität bei allen Beteiligten zu spüren. Der Fokus liegt daher auf der weiteren Bearbeitung der aufgesetzten IOP-Roadmap.
Wie lang ist eine Arbeitsperiode im Interop Council?
Wie lang ist eine Arbeitsperiode im Interop Council?
Die weitere Ernennung des Interop Councils nach der initialen Besetzung erfolgt für eine Arbeitsperiode von drei Jahren. Mitglieder können maximal für zwei Arbeitsperioden Teil des Interop Councils sein.
Wie wird der Vorsitz gewählt?
Wie wird der Vorsitz gewählt?