6.1 Kriterien für Interop Council

6.1.1 Einführung

Das Interop Council setzt sich für die Förderung der Interoperabilität und von offenen Standards und Schnittstellen im Gesundheitswesen ein (§ 4 Absatz 1 GIGV).

Dazu muss das Gremium Zielvorgaben erarbeiten, die durch die Koordinierungsstelle (§ 3 GIGV) und insbesondere in den IOP-Arbeitskreisen (§ 6 GIGV) umgesetzt werden.

Folglich zielen Kriterien für die Auswahl der Expertinnen und Experten auf Ausbildung (insbesondere Studium der Medizin, Pflege, Informatik) und Erfahrungen (Mitwirkung, Leitungsfunktionen) in diesem Bereich ab.

Voraussetzung sind die Kriterien für die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis, wie zum Beispiel der Zugehörigkeit zu einer der Gruppen nach § 5 Absatz 4 GIGV. Darüber hinaus ist nach § 4 Absatz 4 GIGV die Amtszeit auf maximal sechs Jahr begrenzt.

Zusätzlich werden im Folgenden weitere Kriterien für die Auswahl der Mitglieder in das Interop Council festgelegt. Die inhaltlichen Anforderungen an die Expertise der Kandidatinnen und Kandidaten ergeben sich aus

  • den fachinhaltlichen Bereichen und Themen,
  • der Beschreibung der zu bewältigenden Aufgaben und
  • der Zielsetzung.

Dabei sind die Aufwände für die Arbeiten innerhalb des Interop Councils mit zu berücksichtigen.

  • Als Mitglied des Interop Councils ist ein monatlicher Aufwand von mindestens einem Personentag zu gewährleisten.
    • Aufwand entsteht für die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen sowie die direkte Teilnahme daran, für die Empfehlung von Standards, für die Entscheidungen zur Aufnahme von Experten in den IOP-Expertenkreis und den Start von neuen IOP-Arbeitskreisen
  • Für Mitglieder des Interop Councils, welche gleichzeitig auch den Vorsitz von IOP-Arbeitskreisen haben, wird ein höherer monatlicher Aufwand anfallen, der entsprechend berücksichtigt werden muss
    • Hier fallen neben den Aufwänden im Rahmen des Interop Councils auch Aufwände für die Vor- und Nachbereitung von IOP-Arbeitskreis Sitzungen an sowie für die Kommunikation der Arbeitsergebnisse in Richtung des Interop Councils
  • Für den Vorsitz des Interop Councils fällt zusätzlich mindestens ein Personentag pro Quartal an, welcher sich aus den Aufgaben des Vorsitzes ergibt

6.1.2 Kriterien für die Aufnahme

Im Einzelnen ist hier der Referenznachweis von praktischer Expertise in mindestens einem der folgenden vier fachinhaltlichen Bereiche vorzulegen:

A) Expertise aus der Fachdomäne Medizin und Pflege in der Versorgung, Wissenschaft und medizinischer Forschung

  • für funktional-fachinhaltliche Anforderungen an Prozesse, Datenqualität und Anwendungen sowie zukünftige Nutzungsszenarien,
  • für das Ziel, diese Informationseinheiten zu analysieren und in Datensätzen, Datenmodellen, Anwendungsfällen und Prozessbeschreibungen zu dokumentieren

B) Expertise aus der Fachdomäne Standardisierung

  • für strukturelle und semantische Anforderungen,
  • für das Ziel, einerseits die fachinhaltlichen Vorgaben mit einheitlichen Benennungen und Kodierungen zu versehen, andererseits die technischen Vorgaben im Sinne von Datenformaten für Austausch und Speicherung, Schnittstellenbeschreibungen, Profilen und Leitfäden sowie Abfrage- und Analyseinstrumente zu dokumentieren;
  • hier sind Erfahrungen in der Standardisierung sowie Mitwirkung an Standardisierungsvorhaben in anerkannten Standardisierungsorganisationen (siehe Joint Initiative Council) oder gesetzlich mandatierten Institutionen für die Erarbeitung und Etablierung von Standards nach SGB V maßgeblich.

C) Expertise aus der Fachdomäne Transport und Sicherheit,

  • für das Ziel, die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, das Identitätsmanagement sowie Kommunikationsarten und Kommunikationswege zu dokumentieren,

D) Expertise über organisatorische Zusammenhänge und wie die im Gesundheitswesen interagierenden Prozesse effektiv und effizient zu organisieren sind,

  • für das Ziel, Kommunikations- und Versorgungsprozesse mit den beteiligten Stakeholdern formal zu beschreiben und innovativ neu an Versorgungszielen und Verbesserungen auszurichten, Transparenz zu schaffen, zu koordinieren sowie Informationen und Wissen zu dokumentieren und zugänglich zu machen (Wissensmanagement).
  • hier sind praktische Erfahrungen im medizinischen Innovationsmanagement, in der Erprobung/Anwendung neuer Versorgungsformen wie der integrierten Versorgung mit digitalen Anwendungen sowie die Veröffentlichung relevanter Publikationen in peer-reviewed Fachzeitschriften als Erstautor bzw. Erstautorin.

Ein zusätzliches Qualifikationskriterium für die Aufnahme in das Expertengremium ist der Nachweis über Erfahrungen in der Mitwirkung von Fachkreisen auf nationaler und internationaler Ebene. Es ist hierbei nachzuweisen, wie lange in dem einzelnen Fachkreis mitgewirkt wurde, welche Ziele verfolgt wurden und in welcher Rolle mitgewirkt wurde