Interoperabilität in Europa

Ein gemeinschaftlicher Weg in die Zukunft

Auch im Urlaub möchten wir im Krankheitsfall die gewohnte Gesundheitsversorgung erhalten. Damit Sprachbarrieren und fehlende Informationen dem nicht im Wege stehen, ist die Interoperabilität entscheidend.

Daher wurden auf Europäischer Ebene zahlreiche Projekte und Initiativen angestoßen, um auf Basis gemeinsamer Grundlagen und Standards Gesundheitsdaten austauschen zu können.

Zusammen mit den National Digital Health Agencies anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeitet die gematik an einem digitalen und grenzüberschreitenden Gesundheitswesen von Morgen.

Digitalisierung, Gesundheit, Europa

Digitalisierung - Kaum ein anderes Thema hat in den vergangenen Jahren mehr an Bedeutung gewonnen. Auch im Gesundheitswesen schreitet die digitale Transformation schnell voran.

Digitalisierung umfasst im Bereich der öffentlichen Gesundheit mehrere Themenkomplexe, unter anderem elektronische Gesundheitsakten und Standards für den Austausch von Daten, Telemedizin, mobile Gesundheits-Apps oder Künstliche Intelligenz. Die Digitale Gesundheit ist auch in der EU von strategischer Bedeutung: In den letzten Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen, Richtlinien, Verordnungen und Finanzierungsprogramme entwickelt, um die Digitalisierung der Gesundheitssysteme zu unterstützen.

Digitaler Wandel in Europa: Was wird hierfür getan?

Die EU-Kommission ist eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen, um den digitalen Wandel voranzutreiben, insbesondere:

  • Die Entwicklung EU-weiter Standards für Datenqualität, Zuverlässigkeit und Cybersicherheit, die den EU-Bürger:innen einen sicheren Zugang zu einem umfassenden elektronischen Datensatz mit ihren persönlichen Gesundheitsdaten ermöglichen;
  • EU-weite Standardisierung der elektronischen Gesundheitsakten;
  • Bessere Interoperabilität durch offene Austauschformate.

Die Gestaltung der Gesundheitssysteme liegt grundsätzlich in nationalstaatlicher Verantwortung, was auch in Artikel 168 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterstrichen wird. Gleichwohl nimmt der Einfluss der Institutionen der EU auf die Gestaltung unserer Gesundheitsversorgung immer weiter zu. Allerdings gilt bei allen Aktivitäten der EU das Subsidiaritätsprinzip.

State of Play: Neue Herausforderungen, Möglichkeiten und Initiativen

EU- Bürger:innen, die auf Reisen oder bei der Verlegung ihres Wohnsitzes in einen anderen EU-Mitgliedstaat medizinische Versorgung benötigen, sind häufig mit dem fehlenden Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten oder Medikamenten konfrontiert.

In einigen Mitgliedstaaten der EU stehen daher bereits elektronische grenzüberschreitende Gesundheitsdienste zur Verfügung. Mit dem Ziel bei Bedarf immer die bestmögliche medizinische Versorgung zu ermöglichen, können Bürger:innen so ihre Gesundheitsdaten und E-Rezepte, auch im europäischen Ausland nutzen.

Unter der Kennzeichnung MyHealth@EU werden die Dienste über die eHealth-Diensteinfrastuktur (eHDSI) sicher, effizient und interoperabel abgebildet. Patient:innen aus Kroatien können so ihr E-Rezept beispielsweise in Apotheken in Portugal oder Finnland einlösen.

Europäischer Raum für Gesundheitsdaten

Um das Potenzial von Gesundheitsdaten in der EU ganzheitlich besser zu nutzen, hat die Europäische Kommission im Mai 2022 einen Verordnungsvorschlag für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) veröffentlicht.

Damit soll ein EU-weiter Rechtsanspruch entstehen, der Bürger:innen Zugang, Transparenz und Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten ermöglicht. Außerdem soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für eine bessere Gesundheitsversorgung, bessere Forschung, Innovation und Politikgestaltung möglich werden.

Im Dezember 2023 haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament ihre jeweiligen Positionen dargelegt, auf deren Basis nun die Verhandlungen der drei Institutionen zum Verordnungsentwurf laufen (der sogenannte Trilog).

Digging Deeper: Überblick laufender europäischer Initiativen

Die Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung legt den rechtlichen Rahmen für Patient:innen fest, die Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch nehmen wollen. Gemäß der Richtlinie erhalten Patient:innen eine Erstattung für Behandlungen im Ausland, als wäre die Behandlung im Heimatstaat durchgeführt worden.

Jeder Mitgliedstaat musste eine nationale Kontaktstelle (NKS) zur Information von einreisenden und ausreisenden Patient:innen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung einrichten. In Deutschland ist die NKS über www.eu-patienten.de abrufbar.

Unter dem Stichwort Digitale Bürgerschaft fallen einer Reihe von Digitalen Rechten sowie Grundsätze für Europäer:innen. Neben anderen auch die

Digitalisierung öffentlicher Dienste explizit als ambitioniertes Ziel in 2030 gesetzt:

  • Wesentliche öffentliche Dienste: 100 % online

  • Elektronische Gesundheitsdienste: 100 % der Bürger:innen haben Zugang zu ihren Patientenakten

  • Digitale Identität: 100% der Bürger:innen haben eine digitale Identität

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die EU-Kommission hat vor dem Hintergrund des Digitalen Kompass 2030 im Juni 2021 einen Regulierungsrahmen für eine europäische digitale Identität (EUid) vorgelegt. Die EUid soll Nutzer:innen ermöglichen, europaweit sicher und transparent ihre Identität nachzuweisen und eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Online-Diensten innerhalb der EU zu nutzen.

Den EU-Bürger:innen soll ein EUid-Wallet zur Verfügung gestellt werden, in demnationale digitale Identitäten mit persönlichen Dokumenten verknüpft werden können.

Im Rahmen von vier großen Pilotprojekten wird sie seit dem 1. April 2023 getestet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die EU-Kommission hat im April 2021 einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI) in Europa hervorgebracht. Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die Risiken bestimmter Anwendungen von KI zu behandeln und sie in Risikostufen einzuteilen.

Klare Anforderungen und Verpflichtungen für Entwickler:innen, Anbieter:innen und Nutzer:innen von KI, sollen die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen gewährleisten. Darüber hinaus sollen Akzeptanz, Investitionen und Innovation im Bereich der KI in der EU gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Übersicht der Plattformen für strategische Zusammenarbeit

TEHDAS

Die TEHDAS (Towards European Health Data Space) „Joint Action“ hat europäische Grundsätze für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten entwickelt. Im Jahr 2024 wird eine neue Joint Action starten, die an die Arbeit von TEHDAS anknüpfen wird.

Zu TEHDAS

eHealth-Netzwerk

Beim eHealth-Netzwerk handelt es sich um ein freiwilliges Netzwerk, das die von den Mitgliedstaaten für elektronische Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden miteinander verbindet.

Zum eHealth-Netzwerk

XpanDH

Das Projekt XpanDH zielt darauf ab, Einzelpersonen und Organisationen in die Lage zu versetzen, interoperable digitale Gesundheitslösungen zu entwickeln. Dazu wird die Einführung des European Electronic Health Records Exchange Format (EEHRxF) fokussiert.

Zu XpanDH