6.2 Kriterien für IOP-Expertenkreis

6.2.1 Einführung

Voraussetzungen für die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis

Die Bewerbung für den IOP-Expertenkreis erfolgt über ein Bewerbungsschreiben.

Die Vorlage für das Schreiben wird von der Koordinierungsstelle in Abstimmung mit dem Interop Council erstellt und auf der Wissensplattform veröffentlicht.

Die aufgeführten Punkte innerhalb des Bewerbungsschreibens können als Informationen für die initiale Erstellung des Expertenprofils auf der Wissensplattform verwendet werden.

Zielsetzung

Die nachfolgend definierten Kriterien sollen bezwecken, dass eine breite Expertise aufgebaut wird, um zusätzlich zu den Zielen auf Basis der GIGV (Mitwirkung im Interop Council und IOP-Arbeitskreis sowie bedarfsbezogenes hinzuziehen durch Koordinierungsstelle und Interop Council) die folgenden vier Ziele abzudecken:

  • Förderung von Interoperabilität informationstechnischer Systeme im Gesundheitswesen
  • Zusammenarbeit von Leistungserbringern, institutionsübergreifend vernetzt
  • Mitarbeit in IOP-Arbeitskreisen mit themenbezogener und interdisziplinärer Zusammensetzung zur zielgerichteten Bearbeitung von Arbeitsaufträgen und dem fachlichen Austausch
  • Mitwirkung der Experten erfolgt inhaltlich unabhängig von der Gruppe nach § 5 Absatz 4 GIGV, die sie vertreten.

Verfahren

Die Regelungen zum Verfahren für die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis sind in der GVO Kapitel 4.2 zu finden.

6.2.2 Kriterien für die Aufnahme

Gesetzlich geregelte Kriterien für die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis

Die Expertin oder der Experte muss bestimmten gesetzlich vorgegebenen Gruppen angehören (§ 5 Absatz 4 GIGV)

  1. Anwender informationstechnischer Systeme, insbesondere die gematik GmbH und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen,
  2. für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgebliche Bundesverbände aus dem Bereich innovativer Technologien im Gesundheitswesen,
  3. Bundesländer,
  4. fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen,
  5. Verbände, insbesondere der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
  6. fachlich betroffene Fachgesellschaften des Gesundheitswesens sowie
  7. wissenschaftliche Einrichtungen und Patientenorganisationen

Die Gruppenzuordnung erfolgt durch die Expertin oder den Experten und wird von der Koordinierungsstelle geprüft. Sollte es mehrere Gruppenzugehörigkeiten geben, dann ist eine davon auszuwählen.

Als Nachweis ist die Autorisierung der entsendenden Institution, inklusive Erklärung, dass die Mitarbeit unabhängig von der Institution erfolgt, einzureichen (im Namen der Institution unterschriebenes Formular).

Steht ein Mitarbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis bei der ihn entsendenden Stelle, so erlischt seine Autorisierung für den Fall einer Beendigung dieses Beschäftigungsverhältnisses.

  • Jede auf dieser Autorisierung basierende Mitarbeit in IOP-Arbeitskreisen oder Interop Council endet.
  • Zur erneuten Mitarbeit bedarf es einer neuen Autorisierung.
  • Der Fortbestand der Autorisierung muss auf Anforderung des Interop Councils nachgewiesen werden.

Die Expertin oder der Experte verfügt über Fachwissen in Form von mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in Vollzeitbeschäftigung in den Bereichen Gesundheitsversorgung sowie Informationstechnik und Standardisierung im Gesundheitswesen (§ 5 Absatz 2 GIGV).

Im Einzelnen ist hier der Referenznachweis von praktischer Expertise in mindestens zwei der folgenden vier fachinhaltlichen Bereiche vorz

  • Adäquate Ausbildung mit klarer Relevanz für die Aufgaben als Experte im IOP-Expertenkreis in Form von Methodik und/oder Fachwissen (z. B: einschlägiger Abschluss Hochschule oder Berufsausbildung)
  • Praktische Qualifikation – als praktische Qualifikation gilt eine mindestens 3-jährige Berufsausübung auf einem einschlägigen Fachgebiet mit Bezug zu Projekten und Initiativen im Bereich Digital Health. Nachzuweisen durch: Eigene Darstellung, die insbesondere die in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen beschreibt, Zeugnis/Zwischenzeugnis des Arbeitgebers.
  • Nachweis über praxisorientierte Erfahrung in der medizinischen Versorgung, medizinischen Forschung (z. B. durch Arbeitgeber oder Mitwirken in Verbänden)
  • Fachbezogene Weiterbildung, die über die Berufsausbildung hinausgeht – Nachweis: Zertifikat, wie z. B. „Medizinische Informatik“ (GI/GMDS/BVMI) oder „Medizinischer Dokumentation“ (DVMD/GMDS) oder im Bereich Digital Health und Data Scienceulegen

Nachweis durch: Lebenslauf, Zeugnisse, Publikationsliste, Erklärung des Bewerbers.

Einverständnis zur Veröffentlichung des Namens sowie der Institution (§ 5 Absatz 7 GIGV)

  • Nachweis: Erklärung des Bewerbers

Zusätzliche Kriterien für die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis

Neben den in Kapitel 1.2 geregelten gesetzlichen Kriterien, ist die Erfüllung mindestens zwei zusätzlicher Kriterien notwendig, damit eine Aufnahme in den IOP-Expertenkreis erfolgen kann:

  • Nachweise über Erfahrungen und/oder aktiver Mitwirkung an Standardisierungsvorhaben innerhalb anerkannter Standardisierungsorganisationen (wie beispielsweise. DIN, CEN, ISO, HL7, IHE WHO) im Gesundheitswesen (national und/oder international)
  • Nachweis praktischer Erfahrungen im medizinischen Innovationsmanagement in der Versorgung, Pflege oder Forschung, in der Erprobung/Anwendung neuer Versorgungsformen wie der integrierten Versorgung mit digitalen Anwendungen sowie Veröffentlichung relevanter Publikationen in peer-reviewed Fachzeitschriften als Erstautor bzw. Erstautorin.
  • Studienabschluss aus einem der relevanten Felder, insbesondere der Medizin, Pflege und/oder Medizininformatik, Data Science, Digital Health