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Anwendung des Risikomanagements für IT-Netzwerke, die Medizinprodukte beinhalten - Teil 1: Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten (IEC 80001-1:2010); Deutsche Fassung EN 80001-1:2011 | Diese Norm definiert Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten, damit das Risikomanagement der IT-Netzwerke mit Medizinprodukten die Sicherheit, Effektivität, sowie Daten- und Systemsicherheit einhält. Diese Norm gilt nach dem erste In-Verkehr-Bringen, wenn ein oder mehrere Medizinprodukt(e) von der verantwortlichen Organisation erworben wurde und in ein IT-Netzwerk eingefügt werden soll(en). ... | 2011-10-31 | ||
Architektur der TI-Plattform |
Im Konzept Architektur der TI-Plattform ist normativ das Zusammenspiel der Produkttypen der Plattform der Telematikinfrastruktur festgelegt und der Verantwortungsbereich der einzelnen Produkttypen definiert. Diese Festlegungen vervollständigen die spezifischen Festlegungen der Spezifikationen der einzelnen Produkttypen der Telematikinfrastruktur. |
2.9.0 | 1x | |
Architektur der TI-Plattform |
Im Konzept Architektur der TI-Plattform ist normativ das Zusammenspiel der Produkttypen der Plattform der Telematikinfrastruktur festgelegt und der Verantwortungsbereich der einzelnen Produkttypen definiert. Diese Festlegungen vervollständigen die spezifischen Festlegungen der Spezifikationen der einzelnen Produkttypen der Telematikinfrastruktur. |
2.8.0 | 2x | |
Architektur der TI-Plattform |
Im Konzept Architektur der TI-Plattform ist normativ das Zusammenspiel der Produkttypen der Plattform der Telematikinfrastruktur festgelegt und der Verantwortungsbereich der einzelnen Produkttypen definiert. Diese Festlegungen vervollständigen die spezifischen Festlegungen der Spezifikationen der einzelnen Produkttypen der Telematikinfrastruktur. |
2.7.0 | 2x | |
Architektur der TI-Plattform |
Im Konzept Architektur der TI-Plattform ist normativ das Zusammenspiel der Produkttypen der Plattform der Telematikinfrastruktur festgelegt und der Verantwortungsbereich der einzelnen Produkttypen definiert. Diese Festlegungen vervollständigen die spezifischen Festlegungen der Spezifikationen der einzelnen Produkttypen der Telematikinfrastruktur. |
2.6.0 | 2x | |
Architektur der TI-Plattform |
Im Konzept Architektur der TI-Plattform ist normativ das Zusammenspiel der Produkttypen der Plattform der Telematikinfrastruktur festgelegt und der Verantwortungsbereich der einzelnen Produkttypen definiert. Diese Festlegungen vervollständigen die spezifischen Festlegungen der Spezifikationen der einzelnen Produkttypen der Telematikinfrastruktur. |
2.5.0 | 2x | |
Architektur der TI-Plattform |
Im Konzept Architektur der TI-Plattform ist normativ das Zusammenspiel der Produkttypen der Plattform der Telematikinfrastruktur festgelegt und der Verantwortungsbereich der einzelnen Produkttypen definiert. Diese Festlegungen vervollständigen die spezifischen Festlegungen der Spezifikationen der einzelnen Produkttypen der Telematikinfrastruktur.
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1.10.0 | 1x | |
Architektur der TI-Plattform (ergänzt um einen Anhang mit den Anwendungsfällen der TI-Plattform) |
Im Konzept Architektur der TI-Plattform ist normativ das Zusammenspiel der Produkttypen der Plattform der Telematikinfrastruktur festgelegt und der Verantwortungsbereich der einzelnen Produkttypen definiert. Diese Festlegungen vervollständigen die spezifischen Festlegungen der Spezifikationen der einzelnen Produkttypen der Telematikinfrastruktur.
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2.2.0 | 2x | |
Befüllvorschriften für die Plattformanteile der Karten der TI |
Das Dokument beschreibt die für die TI-Plattform spezifischen Speicherstrukturen der Karten der TI und trifft Vorgaben für einheitlich strukturierte Verwaltungsinformationen für Status, Zeitstempel und Version von Fachdaten.
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2.6.0 | ||
Befüllvorschriften für die Plattformanteile der Karten der TI G2.1 |
Das Dokument beschreibt die für die TI-Plattform spezifischen Speicherstrukturen der Karten der TI der Version G2.1 und trifft Vorgaben für einheitlich strukturierte Verwaltungsinformationen für Status, Zeitstempel und Version von Fachdaten. |
3.0.0 | ||
Certificate Policy |
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Aussteller von nicht-qualifizierten X.509-Zertifikaten (gematik Root-CA und TSP-X.509 nonQES). Hierbei werden die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Erzeugung, Verwaltung und Sperrung von Zertifikaten definiert. |
2.4.0 | 1x | |
Certificate Policy |
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Aussteller von nicht-qualifizierten X.509-Zertifikaten (gematik Root-CA und TSP-X.509 nonQES). Hierbei werden die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Erzeugung, Verwaltung und Sperrung von Zertifikaten definiert. |
2.3.0 | 2x | |
Certificate Policy |
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Aussteller von nicht-qualifizierten X.509-Zertifikaten (gematik Root-CA und TSP-X.509 nonQES). Hierbei werden die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Erzeugung, Verwaltung und Sperrung von Zertifikaten definiert. |
2.2.0 | 2x | |
Certificate Policy Gemeinsame Zertifizierungsrichtlinie für Teilnehmer der gematik-TSL |
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Aussteller von nicht-qualifizierten X.509-Zertifikaten (gematik Root-CA und TSP-X.509 nonQES). Hierbei werden die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Erzeugung, Verwaltung und Sperrung von Zertifikaten definiert.
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2.0.0 | 2x | |
Certificate Policy Gemeinsame Zertifizierungsrichtlinie für Teilnehmer der gematik-TSL |
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Aussteller von nicht-qualifizierten X.509-Zertifikaten (gematik Root-CA und TSP-X.509 nonQES). Hierbei werden die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Erzeugung, Verwaltung und Sperrung von Zertifikaten definiert.
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1.8.0 | 1x | |
Datenmodell ePA |
Dieses Dokument spezifiziert das Datenmodell der Anwendung ePA. Das umfasst alle im Zusammenhang mit der Anwendung ePA benötigten fachlichen Datenstrukturen einschließlich der IHE-Value Sets und -Metadaten. |
1.5.0 | ||
Datenmodell ePA |
Dieses Dokument spezifiziert das Datenmodell der Anwendung ePA. Das umfasst alle im Zusammenhang mit der Anwendung ePA benötigten fachlichen Datenstrukturen einschließlich der IHE-Value Sets und -Metadaten. |
1.3.0 | 1x | |
Datenmodell ePA |
Dieses Dokument spezifiziert das Datenmodell der Anwendung ePA. Das umfasst alle im Zusammenhang mit der Anwendung ePA benötigten fachlichen Datenstrukturen einschließlich der IHE-Value Sets und -Metadaten. |
1.2.0 | 2x | |
Datenmodell ePA |
Dieses Dokument spezifiziert das Datenmodell der Anwendung ePA. Das umfasst alle im Zusammenhang mit der Anwendung ePA benötigten fachlichen Datenstrukturen einschließlich der IHE-Value Sets und -Metadaten. |
1.1.0 | 2x | |
Datenmodell ePA |
Dieses Dokument spezifiziert das Datenmodell der Anwendung ePA. Das umfasst alle im Zusammenhang mit der Anwendung ePA benötigten fachlichen Datenstrukturen einschließlich der IHE-Value Sets und -Metadaten. |
1.0.0 | 1x | |
Festlegung der PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle gemäß §291d Absatz 1 SGB V |
In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 291d Absatz 1 SGB V festgelegt. Vertragsarztpraxen wird mittels dieser Schnittstelle eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglicht. |
V1.10 | ||
Festlegung der PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle gemäß §371 Absatz 1 SGB V |
In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 SGB V festgelegt. Vertragsarztpraxen wird mittels dieser Schnittstelle eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglicht. |
1.2.0 | ||
Festlegung der Verordnungssoftware-Schnittstelle gemäß § 291d Absatz 1a Satz 1 Nr. 1 SGB V |
In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ... |
1.10.010 | ||
Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V | In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ... | 2.1.0 | 1x | |
Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V |
In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ... |
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