Fragen zur Beantragung von Standards, Profilen oder Leitfäden

Wie kann ich einen Standard, ein Profil oder einen Leitfaden in INA eintragen lassen?

Mit dem Antragsformular im Login-Bereich Ihres INA Nutzer-Accounts können Sie die Aufnahme eines Standards, eines Profils oder eines Leitfadens in INA, der Wissensplattform für Interoperabilität, beantragen.

Gibt es Kriterien zur Aufnahme von Standards in INA?

Ja, der Kriterienkatalog ist maßgeblich für die Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden in INA. Das Interop Council bewertet anhand des Kriterienkatalogs, ob der beantragte Standard, das Profil oder der Leitfaden zur Aufnahme in INA geeignet sind.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss ich beim Einreichen eines Antrages beachten?

Über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einreichen eines Antrages auf Aufnahme eines Standards in INA können Sie sich in der Geschäfts- und Verfahrensordnung informieren.

Wer darf einen Antrag zur Aufnahme in INA stellen?

Für die Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden in die Wissensplattform sind Anbieter eines informationstechnischen Systems oder Dritte mit einem berechtigten Interesse antragsberechtigt.

Wer ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Antrag zur Aufnahme in vesta Standards zu stellen?

Anbieter einer elektronischen Anwendung nach § 306 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V müssen die Aufnahme der von ihnen verwendeten Standards, Profile und Leitfäden beantragen, sofern diese nicht bereits zu den empfohlenen Standards, Profile und Leitfäden in der Wissensplattform gehören.

Welche Kosten fallen für die Einreichung eines Antrages bzw. die Aufnahme eines Standards in INA an?

Es fallen keine Kosten für die Einreichung eines Antrags oder Aufnahme eines Standards an.

Was passiert, nachdem ich einen Antrag auf Aufnahme eines Standards, Profil oder Leitfaden in INA eingereicht habe?

Die Koordinierungsstelle prüft den Antrag zur Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden binnen vier Wochen auf Vollständigkeit und Qualität. Bei positiver Prüfung leitet die Koordinierungsstelle den Antrag auf Aufnahme an das Expertengremium weiter. Bei negativer Prüfung stellt die Koordinierungsstelle Nachforderungen an den Antragsteller, solange bis die Vollständigkeit und Qualität des Antrages mit einem positiven Prüfergebnis beschieden werden kann. Das Expertengremium entscheidet binnen drei Monaten anhand des Kriterienkatalogs über den Antrag zur Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden in die Wissensplattform. Bei positiver Entscheidung des Expertengremiums wird der im Antrag benannte Standard, Profil oder Leitfaden binnen vier Wochen auf der Wissensplattform veröffentlicht. Eine negative Entscheidung ist durch das Expertengremium schriftlich zu begründen, welche ebenfalls zu veröffentlichen ist.

Wo kann ich mich über den aktuellen Stand meines Antrags informieren?

In Ihrem Nutzer-Dashboard im eingeloggeten Bereich in INA.

Wo kann ich mich über bereits beantragte Standards informieren?

In INA werden nur die erfolgreich aufgenommen Standards, Profile und Leitfäden angezeigt. Diese finden Sie im Bereich der Wissensplattform in INA.