Festlegung des MIO Zahnärztliches Bonusheft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Typ:
Standard
Urheber:
KBV
Version:
1.1.0

Beschreibung

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können interaktiv und sektorenübergreifend verwendet werden – unabhängig davon, welches Softwaresystem die behandelnde Person verwendet oder welche Krankenkassen-App benutzt wird.

Das 1989 durch das „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführte und bundesmantelvertraglich in Anlage 3 zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) vereinbarte zahnärztliche Bonusheft bietet Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland die Möglichkeit, die Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 4 SGB V schriftlich dokumentieren zu lassen.

Sinn und Zweck des zahnärztlichen Bonusheftes besteht darin, einerseits den Versicherten an regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen zu erinnern, um Veränderungen bzw. Erkrankungen der Zähne und im Mundraum vorzubeugen bzw. frühzeitig zu erkennen und ggf. eine entsprechende Behandlung einleiten zu können. Andererseits hilft das Bonusheft Geld zu sparen, wenn Zahnersatz - eine Krone, Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Mit dem entsprechenden Nachweis im Bonusheft erhalten gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf erhöhte (befundbezogene) Festzuschüsse zum Zahnersatz nach § 55 Abs. 1 SGB V.

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