Website:
https://web.ukm.de/index.php?id=ukm-parkinsonnetz-muensterland
Nicht-medikamentöse Therapien – Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie – sind von großer Bedeutung in der Therapie des Morbus Parkinson, es werden z. B. durch Physiotherapie die gleichen Hirnregionen aktiviert wie durch dopaminerge Medikation. Aber ist jede Art der Physiotherapie gleichwertig? Was würde passieren, wenn man nicht nur allgemein „Physiotherapie“ oder „Ergotherapie“ verordnet, sondern für bestimmte Symptome bei Patienten mit Parkinson konkrete evidenzbasierte Therapien (Therapien, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist) empfiehlt?
Ausgehend von dieser Frage ist das Forschungsprojekt „ParkinsonAKTIV“ entstanden. Mittels der eigens dafür programmierten webbasierten Kommunikationsplattform „JamesAKTIV“ soll bei jeder Verordnung von aktivierenden Therapien zusätzlich durch den Neurologen auf der Plattform dokumentiert werden, welche Symptome besonders behandlungsbedürftig sind. Diese Informationen werden an den Therapeuten (z. B. Physiotherapeuten) über die Plattform weitergegeben, der dann evidenzbasierte Therapien für diese Symptome auswählt und den Patienten entsprechend behandelt. Zusätzlich können sich Neurologe und Therapeut bei Schwierigkeiten und Fragen unkompliziert über die Plattform austauschen.
Was wollen wir damit erreichen?
Drei Aspekte bilden die Grundfunktionalität der Plattform James-AKTIV: Akteursdatenbank, Quickcard-Fallbehandlung und Patientendatenfreigabe.
Der Quickcard-Prozess deckt den gesamten Lebenszyklus von Erstellung bis zur Archivierung eines Quickcard-Falls auf der Plattform ab. Der Quickcard-Fall wird so vom Neurologen erstellt und dann mit einem Therapeuten verknüpft. Hierfür ist eine erteilte Datenfreigabe notwendig. Der Therapeut stellt eine eigene Einschätzung des Falls auf und teilt diese Daten mit dem Neurologen auf der Plattform. Kommen beide Parteien dabei zu anderen Auffassungen, wird ein Konsensfindungsprozess initiiert, bei dem Beide nach einer fest definierten Abstimmungsrunde/Fallkonferenz ihre Einschätzungen noch einmal überarbeiten. Ist dann weiter kein Konsens gefunden, wird ein Assessment-Zentrum eingeschaltet, das den Konflikt durch eine eigene Einschätzung auflöst.
Nach erfolgter Abstimmung über den Quickcard-Fall führt der Therapeut die Therapie durch und teilt abschließend seine Erfahrungen mit dem Neurologen, der den Quickcard-Fall dann schließt. Kommt es während des Therapieverlaufs unvorhergesehen zu Komplikationen, die eine Fortführung unmöglich machen (der Gesundheitszustand des Patienten erlaubt keine Fortführung oder der Patient entzieht dem Therapeuten das Vertrauen), kann der Quickcard-Fall auch abgebrochen werden.
Jederzeit im Verlauf eines Quickcard-Falls soll es möglich sein, Informationen (z.B. Textkommentare, Bilder, strukturierte Ergänzungen zum Quickcard-Fall) an den Fall anzuhängen. Wie auch bei grundlegenden Datenhaltung soll bei diesen Aktionen jeweils neue Informationen an den Fall angehängt werden, damit so die Historie der Änderungen, Kommentare und Informationen nachvollziehbar bleibt.
Ableitung der spezifischen Parkinson-Therapie, gegebenfalls Anpassung der Medikation
Keine Angabe durch den Projektträger
Über die Plattform
Niedergelassene Neurologen, Therapeuten, Assessment Kliniken
Parkinson Patienten, niedergelassene Neurologen und Therapeuten
Keine Angabe durch den Projektträger
Geplante Anzahl: 400
Einzugsgebiet: DE Nordrhein-Westfalen
Geplante Anzahl: 400
Einzugsgebiet: DE Nordrhein-Westfalen
Einschreibung durch den behandelnden Neurologen
Teilnahme an der Schulung und Abschluss des Kooperationsvertrags
Innovationsfond des Gemeinsamer Bundesausschuss
Innovationsfond des Gemeinsamer Bundesausschuss
Keine Angabe durch den Projektträger
Laufend
Medizinisch
Steigerung der Lebensqualität der Patienten
inav GmbH – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung
Deutschland
Zielparameter: Lebensqualität
Populationsbasierte zweiarmige Kohortenstudie
Speziell für die Evaluation erhobene Daten, GKV-Routinedaten
Lebensqualität
Interdisziplinärer Behandlungsprozess
Kontrollgruppe: Mitglieder der Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.
Keine Angabe durch den Projektträger
§ 140 a SGB V (Integrierte Versorgung)
Öffentliche Förderung
Keine Angabe durch den Projektträger
Innovationsauschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Kennung: 01NVF19002
Innovationsauschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Kennung: 01NVF19002
Keine Angabe durch den Projektträger
ISO 25010, ISO 9001
Keine Angabe durch den Projektträger
Keine Angabe durch den Projektträger
Keine Angabe durch den Projektträger
Keine Angabe durch den Projektträger