Zielgruppe:
QUATEMAR ist indiziert bei Personen, bei denen in der Psychotherapeutischen Sprechstunde (a) die Indikation für eine ambulante Richtlinientherapie gestellt wurde und (b) eine lange Wartezeit auf einen Therapieplatz antizipiert wird.
Da ambulante Richtlinienpsychotherapie 26 der Psychotherapierichtlinie im Prinzip bei nahezu allen psychischen Störungen (ggf. zu verschiedenen Zeitpunkten im Behandlungsverlaufs) indiziert ist, bezieht sich die störungsbezogene Indikation prinzipiell auf den Gesamtbereich F00 bis F99.
Im konkreten Einzelfall obliegt es dem/der Sprechstundentherapeut*in zu entscheiden, ob bei den jeweils diagnostizierten Störungen eine ambulante Richtlinientherapie indiziert ist.
Einschlusskriterien
Erwachsene Personen, bei denen
(a) ein*e niedergelassene*r Psychotherapeut*in in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Indikation zu einer ambulanten Richtlinienpsychotherapie gestellt hat und das QUATEMAR-Programm zur Überbrückung der Wartezeit empfohlen wurde,
(b) das Risiko besteht, dass eine solche Behandlung nicht hinreichend frühzeitig beginnt (d.h., 4 Wochen Wartezeit)
(c) eine gültige E-Mail-Adresse besitzen,
(d) der Zugriff auf ein app-fähiges Endgerät (Betriebssystem Android mit der Version 7 und installiertem Google Play Store oder iOS Version 15) gewährleistet ist und
(e) deren Krankenkasse am QUATEMAR-Programm teilnimmt.
Ausschlusskriterien
(f) Akute Selbst- oder
(g) Fremdgefährdung,
(h) akute psychotische Symptome, unüberwindbare
(i) sprachliche oder
(j) neurokognitive Barrieren sowie
(k) aktuell in laufender psychotherapeutischer Behandlung oder
(l) eine Psychotherapie steht unmittelbar bevor (4 Wochen).
Teilnehmende Versicherte:
Geplante Anzahl: 360
Einzugsgebiet: Bundesweit
Auswahl-/Zugangsverfahren der Versicherten
Wenn der*die niedergelassene Sprechstundentherapeut*in in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Indikation für eine ambulante Richtlinientherapie gestellt hat, eine solche aber selbst nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen anbieten oder vermitteln kann, informiert er*sie den*die Patient*in über die Möglichkeit, sich von QUATEMAR bei der weiteren Suche nach einem Therapieplatz und der Nutzung der Wartezeit unterstützen zu lassen. Interessierten Patient*innen empfiehlt der*die Therapeut*in QUATEMAR schriftlich im Freitextfeld zu Angaben des PTV 11 Formulars. Der*die Therapeut*in händigt den Patient*innen ferner einen Flyer mit Information über QUATEMAR und dem Link zur QUATEMAR-Homepage aus. Auf der Homepage können sich Patient*innen noch einmal ausführlich über die in QUATEMAR angebotenen Leistungen sowie Datenschutzmaßnahmen informieren und sich für QUATEMAR anmelden. Zur Bestätigung der Indikationsstellung ist dabei auch ein Scan/Foto des PTV 11 Formulars hochzuladen.
Einbindung der Versicherten:
Unter den Kooperationspartnern befinden sich auch einige Verbände von Patientenvertretungen, die dem Projektteam beratend zur Seite stehen und bei Entwicklung und Durchführung der Intervention die Perspektive der Patienten vertreten.
Auswahl-/Zugangsverfahren der Leistungserbringer:
In das Projekt einsteuern können alle niedergelassenen Psychotherapeut*innen, die psychotherapeutische Sprechstunden anbieten. Diese werden z.B. über Psychotherapeutenverbände oder Psychotherapeutenkammern, welche mit uns kooperieren, über das Projekt informiert.
1. Kostenträger:
Innovationfonds DLR
Adresse:
Gutenbergstr. 13
10587 Berlin
Deutschland
Teilnehmende Leistungserbringer:
Psychologe/in //
Weitere nichtärztliche Gesundheitsberufe
Sonstige Teilnehmende Leistungserbringer:
niedergelassene Psychotherapeut*innen
Weiterführende Informationen
Keine Angabe durch den Projektträger