Die nationale Interoperabilitäts-Governance

Grundlagen

Durch die Rechtsverordnung wird sichergestellt, dass die Herstellung von Interoperabilität im Gesundheitswesen ganzheitlich fortgeführt wird. Die hierfür notwendigen transparenten und zügigen Verfahren sollen durch die Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen koordiniert und begleitet werden.

Wesentlich hierbei ist es, Bedarfe für Anforderungen, Richtlinien und Leitlinien zu identifizieren, darauf aufbauend zu priorisieren, Handlungsfelder abzuleiten, Vorschläge zu entwickeln und letztlich Festlegungen verbindlich zu treffen. Hierbei soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der die technische, syntaktische und semantische Interoperabilität von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen umfasst.

Die Koordinierungsstelle wird hierbei durch fachliche Experten aus verschiedenen Gruppen unterstützt, welche als Entscheidungsinstanz im Interop Council zusammenwirken oder als IOP-Arbeitskreise transparent und partizipativ Festlegungen treffen. Zu diesem Zweck wird ein Pool an Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Bereichen geschaffen (IOP-Expertenkreis).

Als Kommunikationsinstrument dient die Wissensplattform "INA", die als zentrale Informationsquelle zu den Themen Interoperabilität und Standardisierung im Gesundheitswesen fungiert. Mittels der Wissensplattform wird zudem sichergestellt, dass abgeschlossene und laufende Bewertungs- oder Entwicklungsverfahren öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Durch die Wissensplattform erlangt die Industrie einen Nutzen, weil sich mittel- bis langfristig die Aufwände für die Entwicklung interoperabler Anwendungen verringern.

Nicht zuletzt durch diese Transparenz und die Stärkung der Verbindlichkeit der getroffenen Regelungen zur Aufnahme und Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden wird dem Ziel einer interoperablen Ausgestaltung der informationstechnischen Systeme im Ge-undheitswesen umfassend Rechnung getragen.

Dunkelblau umrandetes Symbol einer geöffneten Hand, über dessen Handfläche ein Kreislauf schwebt, der die Formen eines Kreises und eines Quadrates integriert hat.

Koordinierungsstelle

Die Koordinierungsstelle ist die erste Anlaufstelle für Akteure im Markt und gleichzeitig Teil des Tandems mit dem Interop Council, welches maßgebliche Entscheidungen trifft. Die Koordinierungsstelle, besetzt durch die gematik, bildet somit eine Schnittstelle zwischen den Akteuren im Markt, dem Interop Council, den IOP-Arbeitskreisen und den weiteren relevanten Stakeholdern im Markt sowie der gematik selbst. Sie erfüllt daher in die verschiedensten Richtungen Aufgaben und Funktionen, welche im Detail hier zu finden sind.

Dunkelblau umrandetes Symbol mit schemenhaften Darstellungen von drei Personen, über dessen Köpfen ein Häkchen in einem Kreis ist.

Interop Council

Das Interop Council bringt die high level Expertise verschiedener Disziplinen in einem Gremium zusammen. Es ist als fachliches Gremium zu verstehen, welches in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle wichtige Entscheidungen für die Interoperabilität in Deutschland trifft. Das Tandem aus Koordinierungsstelle und Interop Council wird zuständig sein für die Roadmap zur Erreichung von Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen und Sicherung der internationalen Anschlussfähigkeit, die Beauftragung von IOP-Arbeitskreisen sowie die Entscheidung über verbindliche IOP-Festlegungen. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Interop Councils sind hier zu finden.

Dunkelblau umrandetes Symbol mit schemenhaften Darstellungen von drei Personen. Im Hintergrund befindet sich ein Rechteck mit drei dunkelblauen Linien in der Mitte.

Arbeitskreise

Mit der Initiierung eines IOP-Arbeitskreises (AKs) wird spezifische Expertise zu einem bestimmten Thema gefordert, welche das Interop Council nicht abdecken und effizient umsetzen kann. Außerdem wird dadurch eine breitere Einbindung von diversen Fachgebieten ermöglicht. Als Ergebnis einer Beauftragung können bspw. Spezifikationen, Gutachten o.ä. entstehen. Ein IOP-Arbeitskreis setzt sich aus einem Mitglied des Interop Councils als Vorsitz und Experten aus dem IOP-Expertenkreis zusammen. Welche IOP-Arbeitskreise es aktuell gibt, ist hier zu finden.

Expertenkreis

Um die Aufgaben der GIGV sach- und fachgerecht zu bewerkstelligen, ist ein Kreis von Expertinnen und Experten aufzubauen, welcher Expertise zu den unterschiedlichen Anforderungen anbietet. Ein solcher IOP-Expertenkreis ermöglicht einerseits den schnellen und qualitätsgesicherten Zugriff auf die notwendigen Expertisen im Rahmen von z. B. der Erstellung von IOP-Vereinbarungen und verhindert andererseits die übermäßige Beeinflussung der Prozesse durch einzelne Marktteilnehmer.

Der IOP-Expertenkreis steht unter der Verantwortung der Koordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Expertenkreis. Er ist grundsätzlich offen für Personen, die aus verschiedenen Fachgruppen stammen und relevante Expertise nachweisen können.

Weitere Informationen zum IOP-Expertenkreis und zur Möglichkeit der Bewerbung sind hier zu finden.