Seit 1. Januar 2022 können Sie sich mittels Mitteilung an die Koordinierungsstelle für die Aufnahmen in den IOP-Expertenkreis bewerben.
Die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis ist auf eine Dauer von sechs Jahren begrenzt. Eine Wiederaufnahme ist möglich und erfolgt durch Wiederholung des Bewerbungsprozesses.
Die Expertin oder der Experte muss die Kriterien nach Anlage 6.2 der Geschäfts- und Verfahrensordnung erfüllen, um in den Expertenkreis aufgenommen zu werden. Die Kriterien setzen sich insbesondere aus drei Bereichen zusammen:
Zugehörigkeit zu einer der gesetzlich vorgegebenen Gruppen (§ 5 Absatz 4 GIGV)
Berufserfahrung in relevanten Fachbereichen
Zusätzliche Kriterien
Gesetzlich vorgegebene Gruppen:
Anwender informationstechnischer Systeme, insbesondere die gematik GmbH und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen,
für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgebliche Bundesverbände aus dem Bereich innovativer Technologien im Gesundheitswesen,
Bundesländer,
fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen,
Verbände, insbesondere der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
fachlich betroffene Fachgesellschaften des Gesundheitswesens sowie
wissenschaftliche Einrichtungen und Patientenorganisationen.
Berufserfahrung:
Die Expertin oder der Experte verfügt über Fachwissen in Form von mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in Vollzeitbeschäftigung in den Bereichen Gesundheitsversorgung sowie Informationstechnik und Standardisierung im Gesundheitswesen (§ 5 Absatz 2 GIGV). Näheres unter Anlage 6.2.
Zusätzliche Kriterien:
Die Expertin oder der Experte muss zusätzlich Nachweise erbringen, zum Beispiel über die Mitwirkung in Standardisierungsorganisationen, die praktische Erfahrung im medizinischen Innovationsmanagement in der Versorgung, die Veröffentlichung relevanter Publikationen oder den Studienabschluss in relevanten Fachbereichen. Näheres unter Anlage 6.2.
Die Koordinierungsstelle prüft die Bewerbung innerhalb von maximal drei Wochen auf Erfüllung der notwendigen Kriterien (siehe Anlage 6.2) und legt die entsprechend qualifizierten Bewerbungen dem Expertengremium zur Einsicht vor.
Innerhalb von maximal sechs Wochen nach Einsichtnahme in die qualifizierten Bewerbungen fällt das Expertengremium einen Beschluss über eine Aufnahme in den IOP-Expertenkreis.
Die Koordinierungsstelle informiert Sie über die Aufnahme innerhalb von maximal einer Woche nach dem vorliegenden Beschluss des Expertengremiums.
Bei Ablehnung des Experten wird dieser ebenfalls innerhalb von maximal einer Woche nach dem vorliegenden Beschluss des Expertengremiums mit einer Begründung der Ablehnung von der Koordinierungsstelle informiert.
Mit der Bestätigung des Experten erfolgt binnen zwei Wochen die Neuaufnahme in den IOP-Expertenkreis auf der Wissensplattform. Der neue Experte stellt binnen drei Wochen die Veröffentlichung seines Profils in der Wissensplattform sicher und ist verpflichtet, dieses dauerhaft zu pflegen. Die Koordinierungsstelle prüft die Veröffentlichung des Profils und die darin enthaltenen Informationen. Sollte Änderungsbedarf an dem Profil bestehen, informiert die Koordinierungsstelle den Experten verbunden mit der Aufforderung, die Änderungen durchzuführen.
Jetzt bewerben
Wir möchten den Bewerbungsprozess für Sie so schlank wie möglich halten.
Bitte teilen Sie uns im Kontaktformular folgende Informationen mit:
Gruppenzugehörigkeit nach § 5 Absatz 4 GIGV
Gewünschter Kontaktkanal
linkedIn / xing Profil (falls vorhanden)
Stichpunktartige Auflistung der folgenden Informationen
Ihr aktueller Arbeitgeber
die Organisation, die Sie in den Expertenkreis entsendet bzw. ihnen die Mitgliedschaft genehmigt
relevanten Berufserfahrung (jedoch mindestens die letzten 5 Jahre)
Ausbildung
fachbezogene Weiterbildung
ggf. Mitwirkung an Standardisierungsvorhaben innerhalb anerkannter Standardisierungsorganisationen
ggf. praktischer Erfahrungen im medizinischen Innovationsmanagement in der Versorgung, Pflege oder Forschung oder Veröffentlichung relevanter Publikationen
Bitte beachten Sie, dass wir im Bedarfsfall weitere Unterlagen (insbesondere Nachweise zur Prüfung der Gruppenzugehörigkeit) über Ihren gewünschten Kontaktkanal anfordern.
Hinweis:
Bitte unterstützen Sie uns aktiv nach dem Absenden Ihrer Bewerbung. Sollten Sie auf Ihre Nachricht/Bewerbung innerhalb von 10 Tagen keine Antwort von uns erhalten haben, wenden Sie sich bitte an KIG[at]gematik(dot)de.