Festlegung der PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle gemäß §291d Absatz 1 SGB V

Typ:
Standard
Urheber:
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Version:
V1.10

Beschreibung

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 291d Absatz 1 SGB V festgelegt. Vertragsarztpraxen wird mittels dieser Schnittstelle eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglicht.